Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketingagentur Amir Hasic
(SearchWelt24)
Ziffer 1 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Gewerbetreibenden („Auftraggeber“) und der Marketingagentur Amir Hasic Searchwelt24 („Auftragnehmer“) über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen durch Auftragnehmer zur Verbesserung der Onlinepräsenz des Auftraggebers. Auftragnehmer bietet hierbei insbesondere die folgenden Serviceleistungen an, die der Auftraggeber je nach Auftrag in Kombination oder als einzelne Leistung beauftragt:
1.1 Google Ads-Werbemaßnahmen: Konzipierung, Erstellung und Optimierung von Google Ads Werbekampagnen des Auftraggebers.
1.2 Suchmaschinenoptimierung: Analyse und Bearbeitung des Internetauftritts des Auftraggebers mit dem Ziel, eine bessere Positionierung in Suchmaschinen zu erreichen bzw. zu erhalten. Das beinhaltet die Pflege und Optimierung vom Google My Business Einträgen.
Ziffer 2 Auftragserteilung
2.1 Indem der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch an Auftragnehmer übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich per Brief oder per E-Mail annimmt.
2.2 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Auftragnehmer ist jedoch dazu berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen. Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.3 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2.4 Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten Unternehmers handelt, hat Auftraggeber dies Auftragnehmer bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten Unternehmer bevollmächtigt zu sein.
Ziffer 3 Leistungen von Auftragnehmer
3.1 Die von Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie ggfs. Aus den entsprechenden Leistungsbeschreibungen, die dem Auftrag beigefügt sind.
3.2 Bei Google Ads-Werbemaßnahmen schuldet Auftragnehmer je nach vereinbartem Umfang neben der Verwaltung des vereinbarten Google Ads Tagesbudgets, die Erstellung eines Google Ads-Kontos und bzw. falls bereits ein Google Ads Konto besteht nur die laufende Änderung/Anpassung des erstellten bzw. bestehenden Kontos mit dem Ziel der Optimierung (d.h. einer Verbesserung der Key-Performance- Werte wie z.B. Anzeigenrang, Klickrate). Auftragnehmer kann jedoch keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung geben, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird, soweit das GoogleAds Konto von Auftragnehmer erstellt wurde, das Konto geschlossen. Ein bereits bestehendes Konto des Auftraggebers wird wieder auf den Ausgangszustand vor Auftragsbeginn zurückgestellt und das alleinige Zugriffsrecht an den Auftraggeber zurückgegeben.
3.3 Auftragnehmer behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen der Vermarkter/Publisher (insbesondere von diesen vorgegebenen Werberichtlinien) oder den Interessen von Auftragnehmer selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.
3.4 Bei Suchmaschinenoptimierung/ Google My Business Optimierung schuldet der Auftragnehmer die Bearbeitung bzw. Erstellung der Webseite/ des Google My Business Eintrags des Auftraggebers mit dem Ziel, dass diese Erstellung/Änderungen dazu führen, dass die Webseite/ der Google My Business Eintrag in der Suchmaschine Google zu hohen Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt („Optimierungsmaßnahmen“). Die Parteien stimmen dafür zu Anfang des Vertrags die angestrebten Ziele (definierten Suchbegriffe/Suchbegriffskombinationen/Branchen /Dienstleistungen) ab und Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die am besten geeigneten und geplanten Optimierungsmaßnahmen (“Maßnahmen”) im Rahmen eines persönlichen Angebots mit. Die Maßnahmen können sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google Algorithmus, Änderung des Wettbewerbsumfelds des Auftraggebers, Umplanung nach Absprache etc.) jederzeit ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen der vorgesehenen Maßnahmen vorgenommen werden, steht dabei im alleinigen Ermessen von Auftragnehmer. Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. im persönlichen Angebot aufgeführten Leistungen/Maßnahmen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggfs. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budget ggfs. auch ganz entfallen. Auftragnehmer wird dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Auftraggebers nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände seine Aufgabe ausführen. Auftragnehmer kann jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme bzw. Verbesserung der Webseite/ des Google My Business Eintrags des Auftraggebers in den Google-Suchlisten führen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die an der Webseite geplanten Textänderungen vorab schriftlich mitteilen. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht, gelten diese als freigegeben. Eine spätere Rücknahme der Änderung bleibt möglich.
3.5 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen bzw. Produkte Dritter hierfür zu nutzen.
Ziffer 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, verschiedene Mitwirkungs- /Beistellpflichten zu erbringen, wie:
Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts durch Auftragnehmer – sofern beauftragt – Fotos und/oder Logos etc. an Auftragnehmer zu übermitteln,
Bezüglich der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs- /Beistellpflichten erhält der Auftraggeber nach Vertragsschluss von Auftragnehmer telefonisch oder per E- Mail eine entsprechende Anleitung und Erklärung von seinem zuständigen Kundenbetreuer sowie bei vom Auftraggeber beizustellenden Materialien/Werbemitteln die erforderlichen technischen Vorgaben sowie die Information, wohin diese in welcher angemessenen Frist anzuliefern sind bzw. in welcher Frist die Mitwirkungshandlungen zu erfüllen sind.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Auftragnehmer ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet, wird Auftraggeber jedoch auf Auftragnehmer auffallende Widersprüche hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen bzw. trägt dafür Sorge, dass das von ihm für Online-Werbemaßnahme bereitgestellte Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten bzw. auf diese verlinken, insbesondere keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, enthalten/verlinken. Weiterhin ist der Auftraggeber von Verzeichniseinträgen/Listingmaßnahmen im gleichen Maße verpflichtet die Bewertungen/Kommentare Dritter, auf seinen Online-Präsenzen (insbesondere seiner Social Media Accounts (Facebook-Seite etc.), in seinen Verzeichnis- Einträgen (soweit hier eine entsprechende Kontakt- /Bewertungsfunktion besteht), seinem Google my Business Profil, seiner Webseite) auf deren Rechtmäßigkeit sowie Konformität mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen/Richtlinien des Betreibers des jeweiligen Portals/Verzeichnisses zu überprüfen und soweit erforderlich diese (je nach den gegebenen Möglichkeiten) zu löschen bzw. dem Betreiber zu melden. Der Auftragnehmer wiederum ist nicht zur Überprüfung der Kommentare/Bewertungen Dritter verpflichtet, wird Auftraggeber jedoch auf ihm auffallende Kommentare/Bewertungen hinweisen.
4.3 Der Auftraggeber verwendet und übermittelt an Auftragnehmer ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte für die Nutzung im jeweiligen Produkt erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt Auftragnehmer die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten einschließlich das Recht zur Unterlizenzierung, im erforderlichen Umfang, der zur
Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das Auftragnehmer eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche
Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.
4.4 Wenn der Auftraggeber für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Google My Business Eintrags oder Erbringung anderer Kreativleistungen oder für die Übermittlung von Unternehmensdaten an Verzeichnisse durch Auftragnehmer diesem Fotos/Logos/Bilder/Texte/Unternehmensdaten und Informationen oder ähnliche Materialien (im Folgenden „Inhalte“) beizustellen hat, versichert er mit deren Bereitstellung – ohne dass Auftragnehmer dies zu überprüfen hat –, dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Auftraggeber im für die Erbringung der vereinbarten Leistung durch Auftragnehmer bzw. von diesen beauftragte Dritte bzw. bei Listingmaßnahmen/ Verzeichniseinträgen die Leistungen der Verzeichnisbetreiber zustehen sowie soweit personenbezogene Daten bereitgestellt werden, deren auftragsgemäße Nutzung und Verarbeitung durch den Auftragnehmer bzw. von diesem beauftragte Dritte bzw. Verzeichnisbetreiber nicht gegen die jeweils einschlägigen Datenschutzvorschriften verstößt . Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer und ggfs. von diesen für die Erbringung der vereinbarten Leistung gemäß Ziffer 3.5 beauftragte Dritte sowie bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen die Verzeichnisbetreiber von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen diese wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen des Auftraggebers, fehlerhafter Angaben, verspäteter/unterlassener Meldung/Löschung rechtswidriger bzw. gegen die Nutzungsbedingungen/Richtlinien von Portalen/Verzeichnissen verstoßender Kommentare/Bewertungen Dritter sowie der Verletzung Rechte Dritter, insbesondere der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Auftraggeber beigestellter Unterlagen, Informationen oder anderer Materialien geltend machen.
4.5 Der Auftraggeber ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung (Werbemittel, Webseiten/Social Media Accounts, Textbeiträge etc.) verpflichtet, soweit dieser im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen freigibt oder die Freigabe verweigert bzw. noch Änderungen wünscht, gilt die Freigabe als erteilt. Dies gilt auch dann, wenn ihm vertraglich noch Änderungs- und Korrekturrunden zustehen würden. Soweit der Auftraggeber für die Durchführung von Online-Werbemaßnahmen bzw. Google Ads Maßnahmen verpflichtet ist, eine Zielseite (Webseite oder Social Media Accounts) zu nennen, auf welche das Werbemittel verweist und dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl eine ihm bekannte Webseite oder den Social Media Account des Auftraggebers als Zielseite zu verwenden. Auftragnehmer hat auch in diesem Fall diese Seiten nicht inhaltlich zu prüfen und der Auftraggeber haftet für deren Rechtmäßigkeit gemäß Ziffer 4.2.
4.6 Der Auftraggeber bevollmächtigt Auftragnehmer, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten und ggfs. Unternehmensclips gegenüber Verzeichnissen, Einrichten eines bzw. Optimierung eines bestehenden Google Ads Kontos oder Social Media Auftritts), im Namen des Auftraggebers aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google Ads nach Übermittlung der Unternehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z.B Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies allein die Pflicht des Auftraggebers.
4.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von Auftragnehmer erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.
Ziffer 5 Laufzeit, Vertragsende, Widerruf
5.1 Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin („Beginn“) und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums. Dies gilt auch dann, wenn Auftragnehmer mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- /Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Auftragnehmer ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von seiner Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Starttermin, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Werbezeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn und erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall dem Auftraggeber den tatsächlichen Beginn des Vertrags und dessen Laufzeit noch einmal schriftlich mitteilen.
5.2 Bei Verträgen über die Erbringung von Serviceleistungen mit einer Vertragslaufzeit von drei oder sechs Monaten, verlängern sich Verträge jeweils um den gleichen Zeitraum der Grundlaufzeit. Bei einer Grundlaufzeit von einem Jahr oder mehr als einem Jahr lediglich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist bei allen Laufzeiten beträgt einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
5.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Gewerbliche Kunden haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
Ziffer 6 Preise
6.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Verlängert sich der Vertrag nach Ziffer 5.2, so gelten ab Beginn der Verlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preise von Auftragnehmer. Haben sich die Listenpreise im Vergleich zum vorhergehenden Vertragszeitraum um mehr als 10 % erhöht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist für die Zukunft zu kündigen, sofern sich Auftragnehmer nicht zu einer Weiterführung des Vertrags zu den unveränderten Listenpreisen bereit erklärt. Die Kündigung hat in Text- oder Schriftform zu erfolgen und muss Auftragnehmer binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung gegenüber dem Auftraggeber zugehen.
6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
6.3 Aufrechnungen sind nur mit Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis sowie unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
Ziffer 7 Zahlungsbedingungen | Terminausfall und Stornobedingungen
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart, werden einmalige Kosten (z.B. Erstellungs- und Einrichtungskosten) direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Die Abrechnung laufender Beträge erfolgt soweit nicht abweichend vereinbart monatlich im Voraus. Diese Rechnungsbeträge sind jeweils am 1. Tag des jeweiligen Monats/Leistungszeitraums ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges beim Auftragnehmer entscheidend. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zuleitung der Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch.
7.2 Bei Zahlungen per Lastschrift zieht der Auftragnehmer den jeweiligen Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen (Bankarbeitstagen) nach Rechnungslegung ein. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierzu ein gültiges SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung oder im Falle einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Dienst für den Kunden für die Zukunft zu sperren und die Überweisung der Rechnungsbeträge durch den Auftraggeber zu verlangen. Kann ein Einzug per Lastschrift aus vom Auftraggeber/Kontoinhaber zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung nicht ausgeführt werden oder nimmt der Auftraggeber/Kontoinhaber rechtsgrundlos eine Rückbuchung berechtigt eingezogener Beträge vor, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die anfallenden Kosten, insbesondere Bankgebühren zu erstatten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Änderung der im Rahmen des SEPA- Basis-Lastschriftmandats angegebenen Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und bei einem Kontowechsel ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen.
7.3 Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Ratenzahlungsvereinbarung fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit wenigstens 2 Raten überfällig ist und der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist über die bevorstehende Kündigung informiert hat. In diesem Fall wird der dem Vertrag zu Grunde liegende Rechnungsbetrag nach Abzug der schon geleisteten Raten sofort fällig.
7.4 Terminausfall und Stornobedingungen: Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin können Sie kostenfrei stornieren oder den Termin verschieben. Bei Stornierungen oder Terminverschiebungen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 42,01 € netto bzw. 49,99 € brutto berechnet. Stornierungen können telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Bei schriftlichen Stornierungen gelten das Absendedatum der E-Mail oder das Datum des Anrufs als maßgeblich. Die Stornogebühr wird unabhängig von der Ursache der Stornierung erhoben. Die Stornogebühr ist zahlbar bis spätestens 14 Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Termin. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einem anderen unvorhersehbaren Notfall behalten wir uns vor, die Stornogebühr zu erlassen. In derartigen Situationen ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis zukommen zu lassen.
Ziffer 8. Rechtsnachfolge
8.1 Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.
8.2 Kommt es zur Rechtsformänderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt. Dadurch ist eine Sonderkünndigung des Auftragsgebers ausgeschlossen.
Ziffer 9 Vertragsstörungen / Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung von Auftragnehmer bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Auftragnehmer. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
9.4 Auftragnehmer bemüht sich, die durchgehende Erreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme sicher zu stellen, kann aber vorübergehende Ausfälle nicht ausschließen. Im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten sind ebenfalls möglich. Beide Fälle begründen keine Haftung von Auftragnehmer. Die Haftung von Auftragnehmer für eine Nichterreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
9.5 Die sich aus Ziffern 9.1 bis 9.4 dargelegten Haftungsregelungen sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten oder sich aus gesetzlichen Regelungen ergebenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, bestehen soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt, ausschließlich gegenüber dem Auftragnehmer. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer sich bei der Durchführung der jeweiligen Leistung Produkten oder Dienstleistungen Dritter bedient. Der jeweilige Dritte gibt keinerlei Gewähr oder Garantie gegenüber dem Auftraggeber ab.
Ziffer 10 Verschiedenes
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
10.2 Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt in der Regel per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Auftraggeber hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei Auftragnehmer hinterlegte E-Mail- Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
10.3 Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu.
Stand: September 2021